❗Überbrückungshilfe für Studenten in pandemiebedingter Notlage❗

VonFSR GWL

❗Überbrückungshilfe für Studenten in pandemiebedingter Notlage❗

Ab heute 12.00 Uhr können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. 

Der Zuschuss von bis zu 500 Euro kann jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Die Bearbeitung erfolgt voraussichtlich erst ab dem 25. Juni. 

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Online-Antragstellung:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de oder

www.überbrückungshilfe-studierende.de

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:

Telefon: 0800 26 23 003 E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Antworten auf die wichtigsten Fragen:

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

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